Wien: Immo-Lobby zieht für höhere Rendite vors Gericht

Die Immobilienlobby bringt sich in Stellung und attackiert niedrige Mieten für höhere Profite – nun vor dem Gericht. Einige Besitzer von Zinshäusern in Wien klagen dieser Tage vor dem Verfassungsgerichtshof um höhere Mieten verlangen zu können. Konkret geht es darum, eine höhere Miete für Altbauwohnungen in Wien verlangen zu dürfen. indem ein höherer Richtwert für die Bemessung ermöglicht werden soll. Außerdem sollen auch Lagezuschläge verlangt werden dürfen in Gebieten in Wien, in denen das bisher nicht möglich ist. Klar ist, juristisch gesehen geht es hier um die Abwägung von zwei Zielsetzungen der österreichischen Wohnungspolitik, und insbesondere des Mietrechts, die seit jeher gemeinsam verfolgt werden, aber miteinander grundsätzlich in Konflikt stehen: einerseits, privates Eigentum zu unterstützen und damit zusammenhängend eine Rendite für die Nutzung desselben zu sichern. Andererseits, sozialpolitisch in den Wohnungsmarkt zu intervenieren und Mieten niedrig zu halten. Ohne Zweifel hat in Wien in der Vergangenheit zweiteres, sozialpolitisches Ziel eine gewichtige Rolle gespielt, nicht zuletzt bei der Festsetzung der Richtwerte und der Definition von Gebieten für Lagezuschlag (und Gebieten die davon ausgenommen waren). Würde der Verfassungsgerichtshof nun Eigentümerinteressen mehr Spielraum zusprechen, würde sich das sozialpolitisch direkt auswirken: mehr Rendite für die Eigentümer heißt auch höhere Mieten und größere Wohnungsnot für die MieterInnen. Infos zur Thematik liefert DerStandard: http://derstandard.at/2000043771…/Richtwert-vor-dem-Richter…

Offen ist natürlich auch die Frage, wie der Verfassungsgerichtshof mit der Tatsache umgeht, dass seit Jahren private Vermieter die festgesetzten Richtwerte bzw. Miethöhen in Altbauwohnungen systematisch misachten und überschreiten. Die Arbeiterkammer Wien publiziert nun bereits regelmäßig entsprechende Studien, wie etwa diese, die entsprechende Ergebnisse zeigen: Mietregulierung besteht zwar. In einem Markt mit hoher Nachfrage und einem zu geringen Angebot an preisgünstigen Sozialwohnungen nützen die Vermieter das unklare Mietrecht aber nur zu gerne aus. Die wiederholten Ergebnisse von Studien, dass hier weit über den gesetzlich erlaubten Beträgen vermietet wird, lässt darauf schließen, dass es sich um systematisches Vorgehen handelt und nicht um wenige Einzelfälle. Umso skurriler erscheint allerdings doch die Klage der Immo-Lobby, dass sie nicht so viel verlangen dürfen, wie sie gerne würden. Man könnte auch vermuten, es ist ein Versuch, bisher ungesetzlich überhöhte Mieten auch gesetzlich möglich zu machen. Ein gesetzliches Schlupfloch hat die Immo-Lobby nun schon vor den Verfassungsgerichtshof gebracht und führt möglicherweise zur Änderung des Mietrechts. Aus Sicht der MieterInnen wäre eine Reform des Mietrechts natürlich ebenso wünschenswert. Aber nicht, um Mieten in einer Höhe gesetzlich zu erlauben, die momentan noch verboten sind. Viel eher, um ein Mietrecht zu schaffen, das die Miethöhe effektiv niedrig hält. Und ja, das würde die Rendite für Vermieter einschränken.

Eine lesenswerte Diskussion zum Mietrecht, u.a. mit Walter Rosifka von der AK Wien gibt es übrigens hier: KLICK. Auch hier kam von Seiten der Immo-Lobby der oftmals vorgetragene Vorwurf des “Mietadels”, also der Vorwurf, in Wien gäbe es viele alte Menschen, die zu (zu) niedrigen Konditionen wohnen würden. Ein passendes Gegenargument dazu liefert Walter Rosifka: “Ja, aber es gibt auch einen “Vermieteradel”. Leute, die in den 80er-Jahren Häuser um einen Pappenstiel gekauft haben, die jetzt auch ohne Sanierung ein Vielfaches wert sind. Dort treten Mieter in einen Mietvertrag ein, haben dort auch wirklich gewohnt, die Eltern haben die Kategorie der Wohnung auf ihre Kosten angehoben und die eintretenden Kinder müssen eine Mietzins-Anhebung in Kauf nehmen. Der Vermieter hat null investiert, kriegt aber plötzlich das Vierfache. Von 0,86 auf 3,43 Euro pro Quadratmeter, Betriebskosten und Umsatzsteuer kommen ohnehin noch dazu. Sowas gibt’s auch. Wenn ein Vermieter eine Wohnung zurückbekommt, dort was investiert und neu vermietet, dann muss das ein Unterschied sein zu dem Fall, wo ein Vermieter einen neuen Mieter bekommt weil jemand eintritt, und er muss nix machen.”

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