Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde mehrerer Hauseigentümer gegen das österreichische Mietrecht abgelehnt. Konkret ging es um die Möglichkeit, dass in einem größeren Teil des regulierten privaten Mietwohnungssektors Lagezuschläge eingehoben werden dürfen. Bei der Einführung der Regelung Mitte der 1990er Jahre wurden einige Gründerzeitgebiete, vor allem rund um den Wiener Gürtel, ausgenommen. Der Hintergrund waren sozialpolitische Argumente, dass Wohnungen in zentrumsnahen Gebieten leistbar bleiben sollen. Ein zweiter Teil der Beschwerde hat den gesetzlich geregelten Abschlag auf befristete Mietverträge von 25% betroffen. Auch den wollte die Immo-Lobby loswerden. UrbaniZm hat HIER bereits berichtet.
In seiner Entscheidung begründet der VfGH, dass die sozialpolitischen Argumente schwerer wiegen als das eingeforderte Recht auf profitable Nutzung des privaten Eigentums. Zentrumsnahe Wohnungen sollen auch weiterhin leistbar bleiben, und das würde sich nicht mit der Ausweitung von Lagezuschlägen vereinbaren lassen. Der Abschlag auf befristete Mietverträge wurden ebenfalls bestätigt.
Die Entscheidung ist durchaus bemerkenswert. Das Recht auf Wohnen überwiegt laut VfGH also, zumindest in der behandelten Materie, das Recht auf Profit. Betrachtet man den Trend der politischen Entscheidungen im Mietrecht seit den 1980er Jahren hätte man eine gegensätzliche Entscheidung erwarten können. Der Trend ging in mehrerlei Hinsicht in Richtung einer Stärkung des Rechts auf privaten Profit. Die juristische Bewertung fällt im Fall des Lagezuschlags und der Abschläge für Befristungen nun anders aus.
Auch wenn diese Entscheidung aus Sicht der MieterInnen erstmal als Erfolg gesehen werden kann, ist ihre Tragweite mit Vorsicht zu betrachten. Seit Jahren heben private Vermieter bereits Mieten ein, die (mitunter weit) über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Die Arbeiterkammer zeigt das mittlerweile regelmäßig in entsprechenden Studien. Eine der letzten Erhebungen ergab beispielsweise, dass unbefristete Altbau-Mietwohnungen rund um ein Fünftel teurer sind als erlaubt. Bei befristeten Verträgen sind es mehr als 60%. Mehr Details HIER.
Ein Grund liegt in der fehlenden Sanktionierung bei Verstoß gegen das Mietrecht. Das senkt das Risikofür Vermieter und öffnet Tür und Tor, um auch im regulierten Mietwohnungsbestand hohe Rendite mit der Miete zu machen. Befristete Mietverträge sind ein weiterer Grund, da sie mögliche Beschwerden von MieterInnen unwahrscheinlicher machen. Darüber hinaus ist das unzureichende Angebot an leistbaren sozialen / geförderten Wohnungen zu nennen. Das führt dazu, dass immer mehr Leute auf den privaten Mietwohnungsmarkt angewiesen sind – was Vermietern zusätzlich Spielraum für hohe Mieten gibt.
Man kann also vermuten, dass es der Immo-Lobby in ihrer Beschwerde nicht zuletzt auch um die gesetzliche Legitimierung eines Zustands ging, den sie, zumindest in Teilen, für sich selbst bereits längst umgesetzt hat. Siehe für eine ausführlichere Diskussion auf UrbaniZm HIER.
Die Vermieter lassen übrigens nicht locker. Im nächsten Schritt wollen sie nun vor den europäischen Gerichtshof ziehen.
Medienberichte zur VfGH Entscheidung gibt es hier:
http://orf.at/stories/2366985/2366988/
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5119374/Mietrecht-haelt-vorerst-vor-dem-Hochstgericht
http://derstandard.at/2000047645475/VfGH-Verbot-von-Miet-Zuschlaegen-in-Gruenderzeitvierteln-ist-zulaessig
Justin Kadi ist Postdoctoral-Fellow am Institut für Europäische Urbanistik an der Bauhaus-Universität Weimar. Er forscht zu sozialer Ungleichheit, Wohnungspolitik und Gentrifizierung.